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Finanzen & GelderFür wen eignet sich das Festgeldkonto?Festgeld ist sehr gefragt – im Vergleich zu Tagesgeld bietet das Festgeldkonto in der Regel höhere Zinsen, vor allem über einen längeren Anlagezeitraum hinweg. Darüber hinaus erhält der Anleger mit dem Festgeldkonto ein hohes Maß an Planungssicherheit: Die Zinsen, die auf das Festgeld bezahlt werden, stehen von Anfang an fest – und verändert sich auch über die komplette Laufzeit der Geldanlage hinweg nicht. Damit lassen sich Zinsänderungsrisiken – gerade in Zeiten fallender Marktzinsen – sicher und geschickt entgegenwirken. Zinssätze können mit Festgeld über einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden – die Angebote auf dem Markt reichen dabei von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren. Das Festgeldkonto ist im Prinzip für jeden Sparer geeignet, der auf der Suche nach einer sicheren Geldanlage mit hoher Planungssicherheit ist. Bereits im Voraus steht fest, welche Rendite bei der Geldanlage zu erwarten ist. Andererseits eignet sich das Festgeldkonto nicht für Personen, die Geld für Notfälle auf die Seite legen wollen. Denn das Geld, das auf einem Festgeldkonto angelegt wird, steht erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wieder zur freien Verfügung. Zuvor kann das Geld nicht in Anspruch genommen werden. Zwar lassen sich einige Festgeldkonten in Notfällen auch vorzeitig auflösen – dann jedoch ist die zu erwartende Rendite meist vollständig verloren. Insofern eignet sich das Festgeld vor allem für Anleger, die ihr Geld über einen bestimmten Zeitraum nicht benötigen, sondern fest anlegen möchten.
Tagesgeldkonto ideal für BerufsanfängerEin Tagesgeldkonto ist eine sinnvolle Sparmöglichkeit. Die wesentlichen Vorteile bestehen zum einem in einer relativ hohen Verzinsung, zum anderen in der täglichen Verfügbarkeit des Kapitals. Ebenso vorteilhaft ist die Tatsache, dass keine Mindesteinlagenvorgaben existieren- das Guthaben wird bereits ab dem ersten Euro verzinst. Vor allem für Berufsanfänger ist ein Tagesgeldkonto eine ideale Geldanlage. So kann unkompliziert das eigene Sparpotenzial ohne jegliches Risiko getestet werden. Die Sparraten können bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Sollte später die erste eigene Wohnung bezogen oder das erste eigene Auto gekauft werden, so steht das Guthaben jederzeit zum Abruf bereit. Diese Sparmöglichkeit ist für Berufsanfänger definitiv besser als beispielsweise eine Rentenversicherung, bei der die anfänglichen Provisionszahlungen aus den Sparbeiträgen gedeckt werden müssen. In den ersten Jahren weist eine Rentenversicherung so gut wie keinen Rückkaufswert auf. Von einer Rendite kann in den ersten Jahren auch nicht die Rede sein. Bei einem Tagesgeldkonto kann im Gegensatz zu einer Rentenversicherung der Anbieter jederzeit gewechselt werden. Sollte also ein anderer Tagesgeldkonto Anbieter bessere Konditionen bieten, kann das Guthaben innerhalb weniger Tage umdisponiert werden. Dies ist mit keinerlei Kosten verbunden. Bei einer Rentenversicherung kämen, abgesehen von der vorgeschriebenen Kündigungsfrist, hohe Stornokosten hinzu. Die finanzielle Freiheit am Anfang des Berufslebens sollte nicht unnötig eingeschränkt werden.
Kreditvergleich noch möglich?Seit die neue Verbraucherkreditschutzregelung in Kraft getreten ist, herrscht eine große Verwirrung bei den Verbrauchern. Insbesondere beim Kreditvergleich zwischen den Immobilienfinanzierungsangeboten der Banken gibt es immer wieder Missverständnisse. Der Grund dafür liegt in der geänderten Berechnungsweise des Effektivzinssatzes, und in der Art, wie nun die Kreditinstitute mit ihren Konditionen werben dürfen. Die Banken und insbesondere die Sparkassen rechnen den Effektivzinssatz für die gesamte Laufzeit eines Kredits. Dabei müssen sie gemäß gesetzlichen Vorgaben eine Annahme hinsichtlich der Zinsentwicklung nach dem Ablauf des gebundenen Sollzinssatzes treffen. Hier unterstellen die Sparkassen, dass der aktuelle variable Zinssatz auch nach Ablauf der Zinsbindung gelten wird. Gerade in den Niedrigzinsphasen, bei einem normalen Verlauf der Zinsstrukturkurve, kann sich dabei die Konstellation ergeben, dass der gebundene Sollzinssatz höher ist als der Effektivzinssatz. Dies war vor dem neuen Verbraucherschutzgesetz unvorstellbar. Die Sparkassen dürfen diese Berechnungsweise anwenden, da sie eine entsprechende Klausel in ihren Verträgen haben. Andere Banken rechnen dagegen mit dem vereinbarten Sollzinssatz nach Ablauf der Zinsbindung weiter, und schneiden daher bei einem direkten Kreditvergleich deutlich schlechter ab. Die Regelung führt dazu, dass ein objektiver Kreditvergleich zwischen mehreren Kreditinstituten anhand des Effektivzinssatzes kaum mehr möglich ist. Außerdem hat ein Verbraucher, der sich mit den unterschiedlichen Berechnungsverfahren nicht auskennt, kaum Durchblick bei einem Kreditvergleich. Die Regelung wird sogar von den Banken und Sparkessen selbst als äußerst kritisch gesehen. Insofern sollten Suchende die aktuellen Kreditangebote besonders eingehend prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. |